Vermittlungsbedingungen ALEGROREISEN, Britta Seidel & Grit Lippmann GbR

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen ALEGROREISEN (nachstehend ALEGRO genannt) und dem Reisenden abgeschlossenen Vermittlungsvertrages/Geschäftsbesorgungsvertrages i.S.d. §§ 675, 631 ff., 651 v f. BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung aufzubewahren oder zu speichern.

1. Grundsätzliches
1.1 Mit dem Buchungsauftrag bietet der Reisende ALEGRO den Abschluss eines entgeltlichen Vermittlungsvertrages verbindlich an. Der Buchungsauftrag kann persönlich, schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

1.2. ALEGRO vermittelt Reise- und Beförderungsleistungen im Namen, im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen Reiseveranstalter und Leistungsträger (Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hoteliers, Mietwagenunternehmen, Reedereien, Fluggesellschaften, Event-Veranstalter und/oder Reiseversicherer), denen die Durchführung der Reise- und Beförderungsleistungen obliegt. Der Vertrag über die tatsächliche Erbringung der Leistung kommt zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger zustande.

2. Reiseanmeldung, Pflichten
2.1 ALEGRO wird nach entsprechender Beratung und im Rahmen der Verfügbarkeit alles Erforderliche tun, den gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrag zwischen dem Reisenden und dem Vertragspartner zu vermitteln.

2.2 ALEGRO wird den Reisenden vor Abgabe seiner Vertragserklärung ordnungsgemäß i.S. der Art. 250 §§ 1-3, 251 EGBGB klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

2.3 Der Reisende ist an die von ihm beauftragte Anmeldung, bzw. Buchung gebunden.

2.4 ALEGRO wird den Reisenden über Art und Umfang der vermittelten Leistung informieren. Es handelt sich dabei um Informationen, die von den Reiseveranstaltern und/oder Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit haftet ALEGRO nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.

2.5 Von dem jeweiligen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Unterlagen und/oder Informationen wird ALEGRO dem Reisenden umgehend weiterleiten.

2.6 Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft­fahrtunternehmens verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeför­derungs­leistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Leistungsträger verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der Reisende informiert. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Reisende schnellstmöglich über den Wechsel informiert. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Dies wird dem Reisenden schnellstmöglich nach Kenntnis mitgeteilt. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

3. Reiseversicherungen
ALEGRO empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Auslands-Reise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

4. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen
Für die Durchführung und Bezahlung der von ALEGRO vermittelten Reise- und Beförderungsleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife.

5. Reiseunterlagen
Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseveranstalters und/oder Leistungsträgers, die dem Reisenden direkt oder durch ALEGRO ausgehändigt werden (Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen), hat der Reisende auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Reisende hat erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich ALEGRO und dem Reiseveranstalter/Leistungsträger mitzuteilen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Höhe und der Zeitpunkt der An- und der Restzahlung richtet sich nach den Bedingungen des Leistungsträgers.

6.2 Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ca. 1-2 Wochen vor Anreise per Post oder per E-Mail zugesandt.

6.3 ALEGRO ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vermittlungsvertrages vom Reisenden zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 323 BGB) vorher durch ALEGRO dem Reisenden schriftlich angedroht worden ist.

6.4 Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

6.5 Bei der Stornierung und der Umbuchung von vermittelten Leistungen wird neben den vom Leistungsträger vereinbarten Storno- bzw. Umbuchungskosten von Seiten ALEGROs ein Aufwand von EUR 40,00 pro Teilnehmer und Vorgang für die Stornierung bzw. Umbuchung fällig. Außerdem werden entstandene Kosten für Reisesicherungsscheine weiterbelastet.

6.6 Vermittelte Leistungen in Fremdwährungsländer werden im Falle einer Stornierung zum aktuellen Umrechnungskurs erstattet. Der erstattete Betrag kann daher von dem ursprünglich gezahlten Betrag abweichen.

7. Gewährleistung
7.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und/oder versicherungsvertragliche Regulierungsansprüche hat der Reisende gegenüber den vermittelten Reiseveranstaltern, Leistungsträgern und/oder Versicherern geltend zu machen.

7.2 ALEGRO ist nicht berechtigt, den Reisenden bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer über Art, Umfang und Höhe von etwaigen Ansprüchen, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen zu beraten.

7.3 Mängelanzeigen des Reisenden, bzw. andere Erklärungen des Reisenden bezüglich der Erbringung der Reiseleistung, die gegenüber ALEGRO abgegeben werden, wird ALEGRO unverzüglich an den Reiseveranstalter/Leistungsträger/Versicherer weiterleiten, § 651v Ziff. 4 BGB.

7.4 Dem Reisenden wird empfohlen, seine Erklärungen gem. Ziff. 6.3 auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.

7.5 Die Regelungen nach Ziff. 6.1 - 6.3 gelten hinsichtlich reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche nicht, sofern ALEGRO selbst Reiseveranstalter ist.

8. Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung einer Vermittlungsleistung von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von  den Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und in weltweit genutzten Reservierungssystemen verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf www.alegroreisen.com und www.bahn-nostalgiereisen.com hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von ALEGRO angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen ALEGRO und dem Reisenden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10. Gerichtsstand
10.1 Im Falle von Klagen des Reisenden gegen ALEGRO ist Gerichtsstand ausschließlich Berlin.

10.2 Für Klagen von ALEGRO gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisenden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

10.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

11. Hinweis für Verbraucher
11.1 Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Rechtsgeschäfte, die online abgeschlossen wurden, befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr.

11.2 ALEGRO ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.

12. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen zur Folge. An die Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche Klausel, die wirksam ist und die der wirtschaftlichen Interessenlage beider Parteien am nächsten kommt.

Stand: 18.06.2024

Reisemittler:
ALEGROREISEN
Britta Seidel & Grit Lippmann GbR
Prenzlauer Allee 186
D-10405 Berlin
Fon: +49 (0) 30 / 98 60 63 14
Fax: +49 (0) 30 / 98 60 63 12
info@bahn-nostalgiereisen.com
www.bahn-nostalgiereisen.com
info@alegroreisen.com
www.alegroreisen.com